Dienstleistungen Gefahrstoffe

Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind keine Seltenheit – Sie werden überrascht sein.

Immer wieder kommt man im Arbeitsalltag mit Stoffen in Berührung, die explosiv sind oder zur Explosion neigen.

Was bedeutet „explosiv" oder „neigen zur Explosion"?

Als „explosiv" bezeichnet man feste und flüssige Stoffe sowie Stoffgemische, die bei einer ausreichenden Aktivierungsenergie eine bestimmte starke chemische Reaktion durchlaufen. Sie haben eine expandierende Wirkung, bei der sich Wärmeenergie und Gase entwickeln. Diese heftigen Reaktionen können erhebliche Zerstörungen anrichten. Im Umgang besteht Lebensgefahr!

Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände werden über das Sprengstoffgesetz (SprengG) definiert. Sie enthalten beziehungsweise bestehen aus explosionsgefährlichen Stoffen. Beispiele:

  • Nitroglycerin – häufiger Bestandteil von Herz-Medikamenten
  • Ammoniumnitrat – Anwendung als Düngemittel
  • Trockene Pikrinsäure – häufig in Apotheken und Krankenhäusern, aber auch in Schulen zu finden

Wussten Sie, dass der Besitz trockener Pikrinsäure nach § 27 SprengG (Stoffgruppe A) erlaubnispflichtig ist? Damit ist ein Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich.

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung

  • Beratung von Unternehmen zum sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
    (Umgang = Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten)
  • Phlegmatisieren von explosionsgefährlichen Stoffen und fachgerechte Entsorgung, wie trockene Pikrinsäure, Dinitrophenylhydrazin, Azoisobutyronitril und viele andere explosionsgefährliche Stoffe gem. GefStoffV und SprengG

Unsere Fachkunde

  • Befähigungsschein § 20 SprengG
  • Erlaubnis § 7 SprengG

Auf das Wie kommt es an.

Gefahrstoffmanagement

Ob neue Technische Regeln, geänderte Grenzwerte oder strengere Dokumentationspflichten: Im Gefahrstoffrecht ist Stillstand riskant und kann teuer werden. Sie brauchen jederzeit Informationen über gefährliche Stoffe in Ihrem Unternehmen und müssen entsprechende Maßnahmen nachweisen können. Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erfordert daher Know-how, Zeit und eine rechtssichere Dokumentation.

  • Beratung zu TRGS, GefStoffV & CLP
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Pflege Ihres Gefahrstoffkatasters
  • Schulungen Ihrer Mitarbeiter

Praxisnahe Inhouse-Schulung

Wir gestalten unsere Inhouse-Schulungen konkret anhand Ihrer Betriebsabläufe. Ob Brandschutzhelfer-Ausbildung, Gefahrgut oder Umgang mit Sonderabfall – wir schulen Ihre Mitarbeiter konkret für die Erfordernisse Ihres Unternehmens.

  • Schulungen in Deutsch und Englisch
  • Mit Vorführtechnik, Firetrainer & Übungslöschern
  • Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 Nr. 6.2 / DGUV-I 205-023
  • Firmenspezifisch angepasst – von Inhalt bis Zeitrahmen
  • Lehrmaterialien mit Praxisbezug aus Ihrem Arbeitsalltag

Die richtige PSA für Ihre Anforderungen.

Schutzhandschuhe, Schutzanzüge, Atemschutz und mehr. Alles was Sie zum sicheren Arbeiten brauchen. Mit individueller Beratung.

  • PSA für Industrie, Labor, Werkstatt und Heimbedarf
  • Auch Kleinstmengen, weil nicht immer 12 Paar nötig sind
  • Individuelle Beratung zu Normen und Anwendungen

Bereit zum Austausch?

Besuchen Sie unsere Gefahrstoffsprechstunde. Einmal im Monat, 90 Minuten auf Zoom, beantworten wir Fachfragen in einer offenen Runde. Kostenlos und unverbindlich.

Kontakt

Fragen zu Arbeitssicherheit, Gefahrstoffen oder einer Schulung?

Wir beraten Sie gern – unverbindlich und auf Ihre Betriebsabläufe zugeschnitten. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.

Kontakt aufnehmen

Dipl.-Ing. Susanne Rötche

Röllerstraße 5
14959 Trebbin

Tel: 0177 4731855
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